Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Schweiz ist für Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof gerüstet
Medienmitteilungen, EJPD, 14.02.2002
Bern, 14.2.2002. Die Schweiz hat die nötigen Vorkehren getroffen, um mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenarbeiten zu können. Der Bundesrat hat am Mittwoch die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen auf den Zeitpunkt in Kraft gesetzt, an dem der Gerichtshof seine Tätigkeit aufnehmen wird.
Bereits am 12. Oktober 2001 hat die Schweiz das "Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes" ratifiziert. Dieser ständige Gerichtshof mit Sitz in Den Haag - in der Nähe des ad hoc-Kriegsverbrechertribunals für Ex-Jugoslawien - kann zu arbeiten beginnen, sobald 60 Staaten dem Vertrag beigetreten sind. Dies dürfte bald der Fall sein, da bisher schon 52 Staaten den Vertrag ratifiziert haben. Der Gerichtshof ist für die Beurteilung besonders schwerer Verbrechen zuständig: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Die Strafverfolgung bleibt allerdings in erster Linie Sache der innerstaatlichen Behörden. Der Gerichtshof wird nur dann tätig, wenn die zuständigen nationalen Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, ein solches Verbrechen ernsthaft zu verfolgen.
Mit der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Despoten und deren Helfer für ihre Verbrechen vor einem Gericht Rechenschaft ablegen müssen. Eine ständige Einrichtung hat gegenüber ad hoc-Gerichten - wie dem Kriegsverbrechertribunal für Ex-Jugoslawien in Den Haag und dem Kriegsverbrechertribunal für Ruanda in Arusha - wesentliche Vorteile: Es wäre nicht nur aufwändig und zeitraubend, für jeden neuen Konflikt ein Sondertribunal zu schaffen. Von Tribunalen, die erst geschaffen werden müssen, nachdem die Verbrechen bereits begangen worden sind, geht auch eine geringere präventive Wirkung aus.
Mit der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Despoten und deren Helfer für ihre Verbrechen vor einem Gericht Rechenschaft ablegen müssen. Eine ständige Einrichtung hat gegenüber ad hoc-Gerichten - wie dem Kriegsverbrechertribunal für Ex-Jugoslawien in Den Haag und dem Kriegsverbrechertribunal für Ruanda in Arusha - wesentliche Vorteile: Es wäre nicht nur aufwändig und zeitraubend, für jeden neuen Konflikt ein Sondertribunal zu schaffen. Von Tribunalen, die erst geschaffen werden müssen, nachdem die Verbrechen bereits begangen worden sind, geht auch eine geringere präventive Wirkung aus.
