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siehe auch im Index
Ehe
Erbrecht
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Ehe- und Erbrecht: Neue Informationsbroschüre

Medienmitteilungen, EJPD, 29.12.1999

Am 1. Januar 2000 tritt die Neuregelung des Eheschliessungs- und Scheidungsrechtes in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt gibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eine Broschüre zum Ehe- und Erbrecht heraus. Die Publikation richtet sich vor allem an Brautpaare und Eheleute. Sie wird von den Zivilstandsämtern abgegeben.

Die Publikation informiert in leicht verständlicher Form über die wichtigsten Inhalte des Eheschliessungs-, Ehe- und Erbrechts. Theoretische Ausführungen werden mit praktischen Beispielen verdeutlicht. Auf Erklärungen zur Vorbereitung der Heirat folgen Erläuterungen zu Auswirkungen der Ehe auf den Namen und das Bürgerrecht. In weiteren Abschnitten wird über die allgemeinen Rechte und Pflichten wie Familienwohnung, Unterhaltspflicht und Schuldenhaftung der Eheleute orientiert. Ferner finden sich Informationen zum Ehegüterrecht und zum Erbrecht. Aber auch Wege und Möglichkeiten bei Eheschwierigkeiten werden aufgezeigt. Schliesslich fehlen auch Hinweise zum Scheidungsrecht nicht; dieses war Gegenstand der Revision des Zivilgesetzbuches vom 26. Juni 1998.

Bezugsquelle

Die Broschüre ist in allen vier Landessprachen erhältlich. Sie wird von den Zivilstandsämtern an Brautpaare abgegeben und kann beim Bundesamt für Bauten und Logistik, 3003 Bern (BBL) unter der Bestellnummer 407.680 bezogen werden.
Weitere Auskünfte
Bundesamt für Justiz, E-Mail