Direktionsbereich Privatrecht

 
 

Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht

Der Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht erarbeitet Erlasse auf dem Gebiet des Personen-, Familien- und Erbrechts. In seine Zuständigkeit fallen auch Fragen des Vertragsrechts sowie das Haftpflichtrecht. Wichtige Rechtsetzungsprojekte betreffen die Totalrevision des Vormundschaftsrechts sowie die Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts, das an die Stelle der 26 kantonalen Prozessordnungen treten wird. Der Fachbereich übt zudem die Oberaufsicht über die Betreibungs- und Konkursämter sowie über die ausseramtlichen Vollstreckungsorgane aus, um eine einheitliche und korrekte Anwendung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zu gewährleisten. Er arbeitet mit anderen Bundesstellen zusammen, die einen Bezug zum Privatrecht haben, und engagiert sich auf internationaler Ebene, namentlich in verschiedenen Gremien des Europarats.

Fachbereich Internationales Privatrecht

Der Fachbereich Internationales Privatrecht ist Fachinstanz des Bundes für das internationale Privat- und Verfahrensrecht, einschliesslich das internationale Konkursrecht. Er ist auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Zivilsachen sowie der internationalen Alimentenhilfe als Zentralbehörde tätig. Er wirkt mit bei internationalen Organisationen zur Erarbeitung von Staatsverträgen und Modell-Gesetzestexten, insbesondere bei der Haager Konferenz für internationales Privatrecht und der UNCITRAL (UNO-Kommission für internationales Handelsrecht). Er bereitet die internationalen Übereinkommen vor und wirkt bei der Vorbereitung schweizerischer Rechtserlasse mit Bezug zum internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht mit. Er ist nationaler Berichterstatter bei der UNCITRAL. Er organisiert und leitet den Ständigen Ausschuss im Rahmen des Lugano-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

Im Fachbereich Internationales Privatrecht sind zwei Zentralbehörden angesiedelt, die Aufgaben auf dem Gebiet des internationalen Kindesschutzes wahrnehmen. Wird ein Kind durch einen Elternteil oder ein anderes Familienmitglied ins Ausland entführt, setzt sich die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen zusammen mit den ausländischen Partnerbehörden für eine möglichst rasche Rückführung ein. Bei internationalen Adoptionen, die unter dem Haager Adoptionsübereinkommen abgewickelt werden, wirkt die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Adoptionen als Drehscheibe zwischen den kantonalen und ausländischen Behörden. Die von den Kantonen vorbereiteten Adoptionsdossiers werden von der Zentralen Behörde des Bundes auf Vollständigkeit überprüft und an die ausländischen Behörden weitergeleitet. Umgekehrt werden Entscheide und Unterlagen von den ausländischen Zentralen Behörden entgegen genommen und den kantonalen Zentralen Behörden zugestellt.

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen

Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) ist Oberaufsichtsbehörde soweit es um die Vorbereitung und die Durchführung der Eheschliessung sowie der Führung der Zivilstandsregister geht. Es ist auf diesen Gebieten zuständig für die Gesetzgebung und erstellt Handbücher zuhanden der kantonalen Zivilstandsbehörden (Zivilstandsämter und Aufsichtsbehörden), welche mit dem Vollzug des Bundesrechts betraut sind, sowie zuhanden der schweizerischen Vertretungen im Ausland. Das Amt nimmt Inspektionen der Register vor, erstellt Rechtsgutachten und verfasst Stellungnahmen zuhanden des Bundesgerichts im Bereich des Zivilstandswesens. Schliesslich betreut es den Austausch von Zivilstandsdokumenten mit dem Ausland.

Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht

Das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) sorgt für die Oberaufsicht über das Grundbuch und das Schiffsregister sowie die Vorbereitung der Gesetzgebung in diesen Bereichen und im Immobiliarsachenrecht. Für die Führung des Grundbuchs und die Organisation der Grundbuchämter sind die Kantone zuständig. In den meisten Kantonen ist die Grundbuchführung ganz oder teilweise informatisiert (EDV-Grundbuch). Die Oberaufsicht besteht einerseits darin, mit Weisungen, Inspektionen und Erläuterungen sowie in Grundbuchbeschwerdeverfahren vor Bundesgericht für eine einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen. Andererseits umfasst sie die Aufgabe, die Kantone mit Vorschlägen und Beratungen namentlich hinsichtlich der Informatisierung des Grundbuchs und dessen Vernetzung mit anderen Bodeninformationssystemen (amtliche Vermessung, Landwirtschaft, Planung usw.) zu unterstützen.
Zu einem zweiten Aufgabenkreis des EGBA gehört die Vorbereitung der Gesetzgebung im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) sowie des landwirtschaftlichen Pachtrechts (LPG). Ferner obliegt ihm die Kontrolle des Vollzugs der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (Bewilligungs- und Einspracheverfahren) auf diesem Gebiet, wozu unter anderem die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung steht.

Das EGBA ist ferner federführend bei Gesetzgebungsgeschäften im Bereich des Grundstückerwerbs durch Personen im Ausland (Lex Koller). Es prüft als Aufsichtsbehörde des Bundes die kantonalen Entscheide über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und führt gegebenenfalls Beschwerde an die kantonalen Beschwerdeinstanzen oder das Bundesgericht. Es ermittelt bei Umgehungsgeschäften und sorgt dafür, dass das Bundesrecht richtig angewendet wird.

Eidgenössisches Amt für das Handelsregister

Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) übt die Oberaufsicht über das Handelsregisterwesen aus, um eine möglichst einheitliche und korrekte Anwendung des Handelsrechts in der Schweiz zu gewährleisten. Es prüft sämtliche Eintragungen der kantonalen Handelsregisterämter auf ihre rechtliche Zulässigkeit (600 bis 800 Eintragungen pro Tag) und ordnet ihre Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) an. Es unterstützt die kantonalen Handelsregisterämter bei der Lösung fachlicher Probleme, erstellt Gutachten und kann Weisungen erlassen. Im Übrigen führt das EHRA ein Zentralregister sämtlicher in der Schweiz eingetragenen Firmen (= Handelsnamen) juristischer Personen (insgesamt über 330'000 Firmen). Auskünfte über die Eintragungen in diesem Register kann jedermann einholen, der wissen will, wo eine bestimmte juristische Person ihren Sitz hat oder ob ein Firmenname für eine neu zu gründende Gesellschaft noch verfügbar ist (siehe Formular für die Firmenrecherche). Unter der Marke Zefix stellt das EHRA einen Index der im Zentralregister eingetragenen Firmen auf Internet zur Verfügung.

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