Verzicht auf Zusammenarbeits- und Souveränitätsschutzgesetz
Bern, 11.02.2015 - Der Bundesrat hat am Mittwoch zur Kenntnis genommen, dass das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) darauf verzichtet, ihm den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der schweizerischen Souveränität (ZSSG) vorzulegen. Vorläufig verzichtet wird auch auf die Ratifikation zweier Übereinkommen des Europarates, die Zustellungen und Beweismassnahmen in Verwaltungsverfahren regeln.
Das EJPD hat festgestellt, dass sich die internationale Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsbehörden seit Beginn der Arbeiten am ZSSG im Jahr 2011 deutlich intensiviert hat. Dadurch hat man in jenen Bereichen, wo es Lücken und Defizite gab, gesetzliche oder staatsvertragliche Lösungen für eine Vereinfachung der Zusammenarbeit gefunden. Im Rahmen der Arbeiten am ZSSG konnten zudem offene Fragen geklärt werden, die sich regelmässig bei Ersuchen um Bewilligungen von Amtshandlungen zugunsten ausländischer Behörden stellen. Das bundesverwaltungsinterne Amtshilfetreffen, das seit 2011 jährlich vom Bundesamt für Justiz durchgeführt wird, hat sich als geeignetes Forum für die Diskussion praktischer Probleme erwiesen.
Das EJPD ist aufgrund dieser Entwicklung der Ansicht, dass die Probleme bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden heute ohne Gesetzesprojekt gelöst werden können. Eine gesetzliche Lösung rechtfertigt sich seiner Meinung nach umso weniger, als der Konsens zum ZSSG bereits in der Vernehmlassung fragil war.
In die Vorlage zum ZSSG war auch die Ratifikation zweier Abkommen des Europarates zur Verwaltungszusammenarbeit integriert. Die beiden Abkommen werden vom Europäischen Ausschuss für rechtliche Zusammenarbeit des Europarates (CDJC) evaluiert. Das EJPD will die Ergebnisse dieser Evaluation und die Konsequenzen abwarten, die der Europarat daraus zieht; daher wird vorläufig auf die Ratifikation dieser Abkommen verzichtet.
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Letzte Änderung 26.06.2024